Rechtsgebiete unserer Kanzlei in Wedel

Verkehrsrecht und Strafrecht

Verkehrsrecht

 

Im Bereich Verkehrsrecht vertreten wir Sie sowohl nach einem
Verkehrsunfall (Regulierung aller Schäden, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Gutachter etc.), als auch bei Bußgeldern oder Strafverfahren, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.

Hier ist es wichtig zu wissen, dass gerade auch ein/e unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelte/r Verkehrsteilnehmer/in berechtigt ist einen Anwalt mit der Vertretung seiner/ihrer Interessen zu
beauftragen. Die Kosten in diesen Fällen werden von der gegnerischen
Versicherung getragen.

Strafrecht

 

Das Strafrecht umfasst Verfahren von fahrlässigen Vorwürfen bis hin zu schwersten Straftaten, die vorsätzlich begangen worden sein sollen.


Fahrlässige Taten kommen z.B. häufig im Straßenverkehr vor,
wenn bei einem Verkehrsunfall Menschen verletzt werden. Hier wird dann in der Regel davon ausgegangen, dass solche Unfälle nicht mit Absicht, sondern eben aus Versehen (Fahrlässig) verursacht werden.

Wir vertreten Jugendliche und Erwachsene bei allen Vorwürfen, wie z.B. Körperverletzungsdelikten, Betäubungsmitteldelikte,  Eigentumsdelikte etc.

Es ist, wie auch eigentlich in nahezu allen anderen Fällen, auch hier sinnvoll, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, da
Aussagen, die einmal gemacht worden sind, in den Akten vorhanden sind und es auch bleiben.

Als Beschuldigter hat man immer das Recht einen Anwalt einzuschalten und das Recht keine Aussagen zu machen!

 

Rufen Sie uns an: 04103-919588